01.09.2026 Ab dem 1. Juli 2026 kann der offene Pensionsfonds PensPlan Profi automatische Beitritte entgegennehmen, die durch das Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025 (Haushaltsgesetz 2026) eingeführt wurden, mit dem das Gesetzesdekret 252/2005 geändert wurde.
Die Regelung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer des privaten Sektors, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals eingestellt werden (Arbeitnehmer in Erstanstellung), sowie in bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fällen auch Arbeitnehmer, die bereits bei einer Zusatzrentenversicherung versichert sind und ein neues Arbeitsverhältnis eingehen.
Mit dieser Neuregelung gilt der Arbeitnehmer in Erstanstellung automatisch als Teilnehmer an der Zusatzrentenversicherung, die nach den gesetzlich und in den geltenden Tarifverträgen festgelegten Kriterien bestimmt wird, es sei denn, er wählt innerhalb von 60 Tagen eine andere Zusatzrentenversicherung oder beschließt, die Abfertigung (TFR) im Unternehmen (oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen beim INPS-Treuhandfonds) zu belassen.
Sofern der Arbeitnehmer innerhalb der vorgesehenen Frist keine andere Entscheidung trifft, vollzieht der Arbeitgeber den Beitritt und beginnt mit der Einzahlung der anfallenden Abfindung, des Arbeitgeberbeitrags sowie – sofern dies gesetzlich und durch den geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist – des Arbeitnehmerbeitrags.
Auch Arbeitnehmer, die bereits Mitglied einer Zusatzrentenversicherung sind und ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, können gemäß den in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Modalitäten weiterhin in die bereits bestehende Vorsorgeeinrichtung einzahlen, einer anderen Zusatzrentenversicherung beitreten oder eine andere Entscheidung über die Verwendung der TFR treffen. Fällt innerhalb von 60 Tagen nach der Einstellung keine ausdrückliche Entscheidung, kommt der gesetzlich vorgesehene Mechanismus der automatischen Mitgliedschaft zur Anwendung, wodurch die Abfertigung (TFR) und etwaige Beiträge an die gemäß den gesetzlichen Kriterien festgelegte Zusatzrentenform fließen.
Automatische Beitritte, die in den Offenen Pensionsfonds PensPlan Profi fließen, werden dem Anlagepfad „Life Cycle programmiert“ zugewiesen, der die Allokation des individuellen Portfolios schrittweise an das Alter des Teilnehmers anpasst. Dieser Mechanismus ermöglicht es, den Arbeitnehmer in den verschiedenen Phasen seines Arbeitslebens zu begleiten, wobei die Anlageverwaltung auf den Zeithorizont des Ruhestands ausgerichtet ist. Der Teilnehmer kann jedoch gemäß den in der Fondsordnung vorgesehenen Modalitäten die Verwendung künftiger Einzahlungen ändern und die Übertragung des individuellen Guthabens in einen anderen Fonds beantragen.
Die neue Regelung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Verbreitung der Zusatzrente zu fördern und die Arbeitnehmer, insbesondere die jüngeren, dafür zu sensibilisieren, wie wichtig es ist, die eigene Altersvorsorge schon frühzeitig zu planen.
Der Arbeitgeber spielt in diesem Prozess weiterhin eine zentrale Rolle, da er verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Verfügung zu stellen und, sofern nach Ablauf der 60-Tage-Frist keine andere Wahl getroffen wurde, den automatischen Beitritt abzuschließen und die entsprechenden Einzahlungen vorzunehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Satzung und im Informationsblatt, die auf der Website www.fondopensioneprofi.com im Bereich „Dokumente“ abrufbar sind.

